Die AMBK ist Mitglied im Landesmusikrat NRW, dem Dachverband der musikschaffenden
Vereine und Gesellschaften in Nordrhein-Westfalen. Für uns Musiklehrer verkörpert dieser
Verband ein wichtiges Gremium, das die Situation und die Probleme seiner Mitglieder
sachkompetent diskutiert, nach Lösungen suchen hilft sowie Interessen und Anliegen der
Mitglieder wirkkräftig gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertritt.
Bezüglich der zunehmend desolaten Situation des Musikunterrichts in der Ausbildung
sozialer Berufe teilt der Landesmusikrat die Sorge der AMBK. Zwar ist den faktischen
Notständen – zum Beispiel dem fehlenden Nachwuchs an Musiklehrerinnen für das
Berufskolleg – zeitnah nicht abzuhelfen. Desgleichen bleibt es utopisch, innerhalb der
Ausbildung allen zukünftigen Erzieherinnen musikalische Fachkompetenz zu vermitteln.
Nicht notwendig wäre aber vonseiten des NRW-Schulministeriums gewesen, nach der
Verabschiedung des Orientierungsrahmens für die Erzieherinnenausbildung durch die
Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder das Fach Musik – entgegen allen
wissenschaftlichen Erkenntnissen und didaktischen Erfordernissen – für die Ausbildung
von Erzieherinnen in NRW abzuschaffen. Aus den Richtlinien und Lehrplänen wurde sogar
der Musikbegriff selber eliminiert und von seiner Bedeutung her in den Kontext einer
obskuren „musisch-ästhetischen Bildung“ verbannt.
Mit derartigen Vorgaben steht (auch im Unterschied zu anderen Bundesländern) das
curriculare System der Erzieherausbildung in Nordrhein-Westfalen in krassem
Widerspruch zu den sich mehrenden Erfahrungen der Kita-Praxis, wo Musik in vielfältiger
Weise das Erleben der Kinder und aller am Handlungsprozess Beteiligten bereichert. Es
erscheint somit dringend erforderlich, zumindest das Bewusstsein der Verantwortlichen
für die fruchtbringende Bedeutung musikalischen Schaffens zu öffnen, Musik quasi als
Querschnittsdimension und Ferment pädagogischer Bildungsprozesse zu begreifen und in
den Unterrichtsplänen zu verankern. Dafür wird sich der Landesmusikrat zusammen mit
der AMBK bei den zuständigen politischen Gremien einsetzen.